Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.07.2013 - 4 N 12.2790   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19010
VGH Bayern, 10.07.2013 - 4 N 12.2790 (https://dejure.org/2013,19010)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.07.2013 - 4 N 12.2790 (https://dejure.org/2013,19010)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 4 N 12.2790 (https://dejure.org/2013,19010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,19010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 860
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 29.06.2011 - 4 N 10.2009

    Normenkontrolle; Entwässerungssatzung; Anschluss- und Benutzungszwang;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2013 - 4 N 12.2790
    Bei der Frage, wie die gesetzliche Verpflichtung zur Sicherstellung einer ausreichenden Trinkwasserversorgung im Einzelnen zu erfüllen ist, besitzen die Gemeinden - ähnlich wie bei der Abwasserbeseitigung (s. BayVGH, U.v. 29.6.2011 - 4 N 10.2009 u.a. - BayVBl 2012, 146 Rn. 14 m.w.N.) - einen weiten, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Planungs- und Gestaltungsspielraum (BayVGH, U.v. 6.4.1977 - 122 IV 74 -).

    Die gerichtliche Überprüfung der Wasserabgabesatzung als einer untergesetzlichen Norm erstreckt sich demzufolge nicht auf den Abwägungsvorgang und die dabei zutage getretenen Motive der Abstimmenden, sondern allein auf das objektive Ergebnis des Normsetzungsverfahrens (vgl. BVerwG B.v. 10.1.2007 - 6 BN 3/06 - NVwZ 2007, 958 Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, U.v. 29.6.2011, a.a.O., Rn. 16).

  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06

    Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2013 - 4 N 12.2790
    Die gerichtliche Überprüfung der Wasserabgabesatzung als einer untergesetzlichen Norm erstreckt sich demzufolge nicht auf den Abwägungsvorgang und die dabei zutage getretenen Motive der Abstimmenden, sondern allein auf das objektive Ergebnis des Normsetzungsverfahrens (vgl. BVerwG B.v. 10.1.2007 - 6 BN 3/06 - NVwZ 2007, 958 Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, U.v. 29.6.2011, a.a.O., Rn. 16).
  • BVerwG, 12.01.1988 - 7 B 55.87

    Ortssatzung - Wasserversorgung - Anschlusszwang - Unzulässige Enteignung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2013 - 4 N 12.2790
    Für die betroffenen Grundstückseigentümer liegt in dem Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage auch dann, wenn sie ihren Bedarf bisher aus einer eigenen Anlage gedeckt haben, eine durch die Sozialbindung (Art. 14 Abs. 2 GG; Art. 103 Abs. 2, 158 Satz 1 BV) gerechtfertigte Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (VerfGH a.a.O.; BVerwG, B.v. 12.1.1988 - 7 B 55/87 - NVwZ-RR 1990, 96 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2013 - 4 N 12.2790
    Den amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts kommt nach ständiger Rechtsprechung eine hervorgehobene Bedeutung zu; wer eine solche Aussage ernsthaft erschüttern will, muss schlüssig aufzeigen, warum das gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.11.2012 - 4 B 12.1660

    Befreiung vom Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Wasserversorgung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2013 - 4 N 12.2790
    Ob hinsichtlich der Brunnenanlage des Antragstellers die diesbezüglichen Voraussetzungen gegeben sind (vgl. dazu BayVGH, U.v. 16.11.2012 - 4 BV 12.1660 - DVBl 2013, 233 ff.), ist nicht Gegenstand des hier vorliegenden Verfahrens.
  • VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 BV 05.1037

    Regenwassernutzung für Toilettenspülung - Wasserversorgungsanlage - Beschränkung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2013 - 4 N 12.2790
    Besonderen Ausnahmefällen, in denen die Ausübung des Anschluss- und Benutzungszwangs im Hinblick auf die Eigentumsgarantie als unverhältnismäßig erscheint, kann durch die in der Wasserversorgungssatzung vorgesehene Befreiungsmöglichkeit in dem gebotenen Umfang Rechnung getragen werden (vgl. BayVGH, U.v. 26.4.2007 - 4 BV 05.1037 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1979 - I 2255/77
    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2013 - 4 N 12.2790
    Das Bedürfnis für eine solche Maßnahme besteht nicht erst, wenn ein ordnungswidriger Zustand tatsächlich eingetreten oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, sondern schon dann, wenn sich dadurch die Versorgungssicherheit der anzuschließenden Grundstücke insgesamt verbessern lässt (vgl. VGH BW, B.v. 26.7.1979 - I 2255/77 - KStZ 1981, 97 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Denn bei der Frage, wie die gesetzliche Verpflichtung zur Sicherstellung einer ausreichenden öffentlichen Trinkwasserversorgung nach § 50 WHG im Einzelnen zu erfüllen ist, besitzen die Träger der öffentlichen Wasserversorgung einen weiten, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Planungs- und Gestaltungsspielraum (vgl. nur Bayerischer VGH, Urt. v. 10.7.2013 - 4 N 12.2790 -, juris Rn. 23; Thüringer OVG, Urt. v. 3.9.2008 - 1 KO 559/07 -, juris Rn. 66 f. jeweils m.w.N.).
  • VG Regensburg, 09.02.2017 - RN 11 S 16.1992

    Beitragspflicht für die Wasserversorgungseinrichtung

    Die Errichtung und Erweiterung einer solchen Versorgungseinrichtung mit Anschluss- und Benutzungszwang dient in der Regel dem Gemeinwohl, weil sie die Gewähr dafür bietet, dass auch in trockenen Jahren ausreichende Mengen hygienisch einwandfreien Wassers zur Verfügung stehen; außerdem wird damit die aus gesundheitlichen Gründen notwendige Kontrolle des Trink- und Brauchwassers gesichert (vgl. BayVGH, Urteil vom 10.7.2013, Az. 4 N 12.2790 m.w.N.).

    Bei der Frage, wie die gesetzliche Verpflichtung zur Sicherstellung einer ausreichenden Trinkwasserversorgung im Einzelnen zu erfüllen ist, besitzen die Gemeinden einen weiten, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Planungs- und Gestaltungsspielraum (BayVGH, Urteil vom 10.7.2013 a.a.O.).

    Die gerichtliche Überprüfung der Wasserabgabesatzung als einer untergesetzlichen Norm erstreckt sich demzufolge nicht auf den Abwägungsvorgang und die dabei zutage getretenen Motive der Abstimmenden, sondern allein auf das objektive Ergebnis des Normsetzungsverfahrens (BayVGH, Urteil vom 10.7.2013 a.a.O.).

    Eine rechtswidrige Ausübung des dem Satzungsgeber zustehenden normativen Ermessens liegt hiernach nur vor, wenn die getroffene Regelung in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (BayVGH, Urteil vom 10.7.2013 a.a.O. m.w.N.).

  • VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19

    Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler durch gemeindliche

    Die Errichtung und Erweiterung einer solchen Versorgungseinrichtung mit Anschluss- und Benutzungszwang dient in der Regel dem Gemeinwohl, weil sie die Gewähr dafür bietet, dass ausreichende Mengen hygienisch einwandfreien Wassers zur Verfügung stehen; außerdem wird damit die aus gesundheitlichen Gründen notwendige Kontrolle des Trink- und Brauchwassers gesichert (vgl. VerfGH vom 12.11.1963 VerfGHE 16, 128/133 m. w. N.; BVerwG vom 20.12.2013 - 8 BN 5.13 - juris Rn. 6; BayVGH vom 10.7.2013 BayVBl 2013, 761 Rn. 22).
  • VG Augsburg, 17.01.2022 - Au 9 K 21.1532

    Abwasserkanal (Mischsystem), Duldungsanordnung, Verlegung einer Abwasserleitung

    Denn bei der Frage, wie die gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde aus Art. 34 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) zur Abwasserbeseitigung zu erfüllen ist, besitzen die Gemeinden einen weiten, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Planungs- und Gestaltungsspielraum (vgl. BayVGH, U.v. 29.6.2011 - 4 N 10.2009 u.a. - juris 14; U.v. 21.12.2009 - 4 B 08.2744 - juris; NdsOVG, B.v. 31.8.2017 - 13 LA 188/15 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 10.7.2013 - 4 N 12.2790 - juris Rn. 23 zu einer Trinkwasserversorgung; Zöllner in S/Z/D/K - a.a.O., § 93 WHG Rn. 58).
  • VGH Bayern, 26.10.2016 - 4 B 16.506

    Befreiung vom Benutzungszwang

    Ein vom Kläger angestrengtes Normenkontrollverfahren gegen die Einbeziehung seines Hausgrundstückes in den Anschlussbereich der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung blieb mit Urteil des Senats vom 10. Juli 2013 (Az. 4 N 12.2790) erfolglos.

    Ein bloßer Gefahrenverdacht im Hinblick auf die Wasserqualität kann zwar als Rechtfertigung für die Einbeziehung von Ortsteilen in die Wasserversorgungseinrichtung dienen, weil der Einrichtungsträger insoweit schon zur Verbesserung der Versorgungssicherheit ein weites Planungsermessen hat (vgl. für den Ortsteil des Klägers das Urteil im Normenkontrollverfahren vom 10.7.2013, Az. 4 N 12.2790 - juris Rn. 29).

  • VG Ansbach, 05.09.2017 - AN 1 K 16.00814

    Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungsanlage betreffend die Errichtung eines

    Dieser Antrag wurde mit Urteil des BayVGH vom 10. Juli 2013 (4 N 12.2790) abgelehnt.

    Soweit der Kläger behauptet, die 1. Änderungssatzung zu der Satzung für die öffentliche Wasserversorgung der Beklagten (Wasserabgabesatzung WAS) vom 8. Oktober 2012 sei wegen einer rechtswidrigen Einbeziehung des Ortsteils ... rechtswidrig, steht bereits die Rechtskraft des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Normenkontrollverfahren entgegen (U.v. 10.07.2013 - 4 N 12.2790 -, juris), nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen hat (B.v. 20.12.2013 - 8 BN 5/13 -, juris).

  • VGH Bayern, 22.02.2016 - 20 ZB 15.1733

    Verbot der abschnittsweisen Abrechnung

    Bei der Frage, wie die gesetzliche Verpflichtung zur Sicherstellung der gesetzlichen Aufgaben der leitungsgebundenen Einrichtungen im Einzelnen zu erfüllen sind, besitzen die Gemeinden jedoch einen weiten, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Planungs- und Gestaltungsspielraum (BayVGH, U. v. 6.4.1977 - 122 IV 74 - BayVGH U. v. 10.07.2013 - 4 N 12.2790 - BayVBl 2013, 761).
  • VG Ansbach, 14.07.2015 - AN 1 K 13.00604

    Öffentliche Wasserversorgung, Satzung, Anschlusszwang, Benutzungszwang,

    Mit Urteil vom 10. Juli 2013 (4 N 12.2790) lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Normenkontrollantrag des Klägers gegen die 1. Änderungssatzung zur Wasserabgabesatzung der Beklagten ab.
  • VGH Bayern, 11.01.2018 - 20 ZB 17.2074

    Rechtskraftwirkung eines Normenkontrollurteils zu einer Wasserabgabesatzung

    Dem stehe die Rechtskraft des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Normenkontrollverfahren (Urteil vom 10.7.2013, Az.: 4 N 12.2790) nicht entgegen, denn es lägen neue Erkenntnisse zu den geologischen Gegebenheiten über die alte Kasernenleitung vor, welche der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung nicht berücksichtigt habe und diese somit die tragenden Entscheidungsgründe des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof infrage stellen könnten.
  • VG Regensburg, 08.01.2021 - RN 11 K 19.1427

    Beitragspflicht, Reparaturkosten, Eintragung, Benutzungszwang, Befreiung,

    Die Errichtung und Erweiterung einer solchen Versorgungseinrichtung mit Anschluss- und Benutzungszwang dient in der Regel dem Gemeinwohl, weil sie die Gewähr dafür bietet, dass auch - anders als nach Auffassung des Klägers - in trockenen Jahren ausreichende Mengen hygienisch einwandfreien Wassers zur Verfügung stehen; außerdem wird damit die aus gesundheitlichen Gründen notwendige Kontrolle des Trink- und Brauchwassers gesichert (BayVGH, U. v. 10.07.2013 Az. 4 N 12.2790).
  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 1 K 13.00604

    Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs für eine öffentliche

  • VG Regensburg, 26.03.2021 - RO 11 K 20.1266

    Bescheid, Gemeinde, Bewilligung, Prozesskostenhilfe, Neubau, Abwasserbeseitigung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht